Die Satzung des Fachverbandes der Kämmerer in Nordrhein-Westfalen e.V.
Der Fachverband der Kämmerer in NRW, der bereits 1951 gegründet wurde, und dem zur Zeit ca. 420 Mitglieder angehören, ist entsprechend seiner Satzung eine berufliche Vereinigung auf freiwilliger Grundlage.
Der Fachverband ist als Verein in das Vereinsregister eingetragen.
Mitgliedschaft im Fachverband der Kämmerer in NRW e.V.
Mitglied kann jede/r Kämmerer/in bzw. der/die sonst für das Finanzwesen zuständige Beamte/in sowie der/die Kämmereileiter/in und dessen Stellvertreter/in einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes werden. Andere natürliche und juristische Personen können dem Verband als Förderer angehören.
Persönlichkeiten, die sich um den Verband oder seine Ziele besonders verdient gemacht haben, können durch Beschluss der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aufnahmebeschluss des geschäftsführenden Vorstandes. Der Verbandsbeitrag beträgt derzeit 18,-- EURO/Jahr.
Der Fachverband führt in der Regel jährlich eine Frühjahrstagung/oder einen Workshop sowie eine Herbsttagung durch. Es findet ein reger Erfahrungsaustausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen über alle haushaltsrechtlich und finanzpolitisch relevanten Probleme statt. Außerdem werden zu aktuellen und wichtigen Themen kompetente Referenten eingeladen.Der Verbandsvorstand ist für die Leitung und Verwaltung des Verbandes im Rahmen seiner Satzung zuständig; insbesondere für die Behandlung von Fragen grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung. Zur jährlichen Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder und Förderer eingeladen. Auch hier werden aktuelle Themen durch kompetente Referenten erörtert.
Organisationsverteilungsplan des Fachverbandes der Kämmerer in NRW e.V.
Im Rahmen der Neuausrichtung des Verbandes wurde in 2017 ein neuer Organisationsplan aufgestellt. Darin ist geregelt, wer verantwortlicher Ansprechpartner für die Mitglieder und den Gesamtvorstand für ein bestimmtes Thema sein soll. Bei Fragen wird um Mitteilung an die Geschäftstelle gebeten (haehle@kaemmerernrw.de). Von dort wird die Weiterleitung an den Ansprechpartner organisiert.
Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Finanz-, Kassen- und Rechnungsbeamten (BAG-KOMM e.V.)
Die jeweiligen geschäftsführenden Vorstände der einzelnen Landesverbände sind zusammengefasst in der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Finanz-, Kassen- und Rechnungsbeamten (BAG-KOMM e.V.). In diesem Gremium werden die Aktivitäten der jeweiligen Landesverbände länderübergreifend koordiniert. Dieses betrifft Themen, die alle Finazverantwortlichen gleichermaßen angehen, wie beispielsweise die Änderung des Energiewirtschaftsrechts, Änderungen des Gemeindehaushaltsrechts oder Einführung der Doppik.
Die 7 Mitglieder der BAG-KOMM e.V. sind die Fachverbände der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Saarland sowie der Fachverband der Kommunalkassenverwalter. Sie veranstalten alle 2 jahre einen sog. BAG-KOMM-Bundeskongress.
Die Teilnahme an den Arbeitstagungen, den Jahreshauptversammlungen und den BAG-KOMM-Bundeskongressen ist für alle Mitglieder i.d.R. kostenlos.