Die Satzung des Fachverbandes der Kämmerinnen und Kämmerer in Nordrhein-Westfalen e.V.
Der Fachverband der Kämmerinnen und Kämmerer in NRW e.V., der bereits 1951 unter dem Namen "Fachverband der Kämmerer in Nordrhein-Westfalen" gegründet wurde, und dem zur Zeit ca. 420 Mitglieder angehören, ist entprechend seiner Satzung eine überparteiliche berufliche Vereinigung auf freiwilliger Grundlage.
Er verfolgt in seiner Tätigkeit insbesondere folgende Zwecke und Aufgaben:
Der Fachverband ist als Verein in das Vereinsregister eingetragen.
Mitgliedschaft im Fachverband der Kämmerer in NRW e.V.
Mitglied kann jede Kämmerin und jeder Kämmerer sowie die Kämmereileitung und deren Stellvertretung einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes werden.
Mitglieder, die nicht mehr die Voraussetzungen als ordentliches Mitglied erfüllen, können auf Antrag fördernde Mitglieder werden. Andere natürliche und juristische Personen können dem Verband als Förderer angehören.
Persönlichkeiten, welche sich um den Verband oder seine Ziele besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder besitzen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung hat am 18.11.2022 einstimmig beschlossen, den Jahresbeitrag für die Mitglieder zum 01.01.2023 von 18 Euro auf 40 Euro anzuheben. Der Beitrag für fördernde Mitglieder beträgt 20 Euro ab diesem Zeitpunkt. Als Begründung wurde aufgeführt, dass die Beiträge des Fachverbandes seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst wurden. Seit einigen Jahren llebt der Verein daher von der Substanz und das vorhandene Eigenkapital wird schleichend aufgezehrt. Aus Liquiditätsgründen wurde vor dem Hintergrund des geringen Geldvermögens daher eine Beitragsanpassung unabwendbar.
Eine Beitrittserklärung finden Sie unter Archiv - Beitritt
Organisationsverteilungsplan des Fachverbandes der Kämmerinnen und Kämmerer in NRW e.V.
Im Rahmen der Neuausrichtung des Verbandes wurde in 2017 ein neuer Organisationsplan aufgestellt. Darin ist geregelt, wer verantwortlicher Ansprechpartner für die Mitglieder und den Gesamtvorstand für ein bestimmtes Thema sein soll. Bei Fragen wird um Mitteilung an die Geschäftstelle gebeten (haehle@kaemmerernrw.de). Von dort wird die Weiterleitung an den Ansprechpartner organisiert.
Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Finanz-, Kassen- und Rechnungsbeamten (BAG-KOMM e.V.)
Die jeweiligen geschäftsführenden Vorstände der einzelnen Landesverbände sind zusammengefasst in der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Finanz-, Kassen- und Rechnungsbeamten (BAG-KOMM e.V.). In diesem Gremium werden die Aktivitäten der jeweiligen Landesverbände länderübergreifend koordiniert. Dieses betrifft Themen, die alle Finazverantwortlichen gleichermaßen angehen, wie beispielsweise die Änderung des Energiewirtschaftsrechts, Änderungen des Gemeindehaushaltsrechts oder Einführung der Doppik.
Die 7 Mitglieder der BAG-KOMM e.V. sind die Fachverbände der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Saarland sowie der Fachverband der Kommunalkassenverwalter. Sie veranstalten alle 2 jahre einen sog. BAG-KOMM-Bundeskongress.
Die Teilnahme an den Arbeitstagungen, den Jahreshauptversammlungen und den BAG-KOMM-Bundeskongressen ist für alle Mitglieder i.d.R. kostenlos.